Kohleausstiegsgesetz
Dieses Gesetz wurde am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und enthält die Modalitäten des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung in Deutschland bis spätestens zum Jahr 2038.
Dieses Gesetz wurde am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und enthält die Modalitäten des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung in Deutschland bis spätestens zum Jahr 2038.